Therapieangebot der
Naturheilpraxis Katja Schmitt
Meine Praxis in Breitengüßbach besteht seit über 10 Jahren.
Im Laufe meiner Tätigkeit habe ich das Leistungsangebot stetig erweitert, um Ihnen
erprobte und bewährte Therapien im Sinne der Ganzheitsmedizin anbieten zu können.
Krankheitsbilder
Die Naturheilkunde betrachtet den
Menschen als untrennbares Ganzes.
So gehören grundsätzlich alle Krankheiten in den Wirkbereich der Naturheilkunde. Sowohl akute als auch chronische Beschwerden können behandelt werden, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit der Schulmedizin.
Selbst bei chirurgischen Eingriffen und in der Notfallmedizin, welche
unbestritten in die Domäne der Schulmedizin gehören, kann eine begleitende naturheilkundliche Behandlung sinnvoll sein.
Die Naturheilkunde eignet sich für Menschen, die eine kurzfristige Unterstützung in einer aktuellen Situation suchen, aber auch für solche, die sich eine langfristige Begleitung bei komplexen Krankheitsbildern wünschen.
Damit ergibt sich ein breites Spektrum an Beschwerden, das durch Naturmedizin behandelt werden könnte.
Nachfolgend eine Auswahl typischer Krankheitsbilder
- Allergien
- Atembeschwerden
- Autoimmunerkrankungen
- Bakterielle Erkrankungen
- Begleittherapie bei Krebs
- Blasenerkrankungen
- Begleitung von Schwangerschaft und Stillzeit
- Blutdruckproblematik
- Borreliose
- Colitis Ulcerosa / Morbus Chron
- Depressive Verstimmungen
- Diffuses allgemeines Unwohlsein
- Erkältung
- Erschöpfung
- Frauenheilkunde (Menstruationsbeschwerden, PMS, Endometriose, Wechseljahresbeschwerden, unerfüllter Kinderwunsch u.a.)
- Grippe
- Gelenkbeschwerden
- Hauterkrankungen, Ekzeme
- Husten
- Immunschwäche, Infektanfälligkeit
- Kieferschmerzen / CMD
- Kinderheilkunde
- Kopfschmerzen und Migräne
- Leberschwäche
- Nierenbeschwerden
- Pilzerkrankungen
- Psychische Dysbalancen
- Rheumatische Beschwerden
- Rückenschmerzen
- Schlafstörungen
- Schmerzen (akut und chronisch)
- Stoffwechselstörungen
- Unterstützung im Alter
- Verdauungsbeschwerden
- Virale Erkrankungen
- u.v.m.
Kosten
Die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker werden in der Regel von den Privaten Kranken- und Krankenzusatzversicherungen, im Rahmen des jeweils gewählten Tarifes erstattet. Außerdem erstatten Beihilfestellen (Beamte und Post) anteilig die Kosten. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben keinen Anspruch auf Erstattung, sofern keine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen besteht.
GKV Versicherte müssen somit die Kosten selbst tragen. Sie haben aber
die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als „Aussergewöhnliche Belastung“ geltend
zu machen. Die Erstattung der Krankenkassen orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker. (GBüH).